Bestattung Schoosleitner
   

Der Todesfall - Wichtige Informationen

Um Ihnen Behördenwege und Erledigungen, die die Beerdigung des/der Verstorbenen betreffen zu erleichtern bzw. abzunehmen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Nehmen Sie bitte unverzüglich mit uns Verbindung auf, ob der Todesfall sich im Wohnhaus, im Krankenhaus oder an einem anderen Ort ereignet hat. Sie können mit uns alle Einzelheiten besprechen und den Bestattungsauftrag erteilen.

Grundsätzlich ist, wenn der Todesfall zu Hause eintritt, sofort der Sprengelarzt zu verständigen. Der Bestatter nimmt diese Anzeige gern entgegen und leitet sie an den zuständigen Sprengelarzt weiter. Der Arzt, der den Verstorbenen/die Verstorbene zuletzt behandelt hat, ist verpflichtet einen Behandlungsschein auszustellen. Bei einem Todesfall im Krankenhaus oder Altenwohnheim wird die Totenbeschau von der Anstaltsleitung veranlasst, die auch die Hinterbliebenen vom Ableben ihres Angehörigen verständigt. Im Falle des Auffindens einer Leiche ist bei der Polizei Anzeige zu erstatten. Diese hat sofort den Totenbeschauer zu benachrichtigen. Weiters muss bei der zuständigen Personenstandsbehörde (Standesamt) die Anzeige des Todes - gegebenenfalls durch das Bestattungsunternehmen - erfolgen. Zur Anzeige sind außerdem verpflichtet: Der Leiter der Krankenanstalt, der Ehegatte oder sonstige Familienangehörige, der letzte Unterkunftgeber, der Arzt, der die Totenbeschau vorgenommen hat, die Behörde, die Ermittlungen über den Tod durchgeführt hat (Polizei) und sonstige Personen, die vom Tod aufgrund eigener Wahrnehmung Kenntnis haben. Die Anzeige beim Standesamt muss spätestens am folgenden Werktag eingebracht werden.

Der Sterbefall muss beim zuständigen Standesamt angezeigt werden. Dazu werden folgende Dokumente des Verstorbenen benötigt. (Die Anzeige des Todes und Totenschaubefund wird vom Sprengelarzt ausgestellt.)

Dokumente:

  • Geburtsurkunde (vor 1938 Geburts- oder Taufschein vom Pfarramt)
  • Meldezettel
  • Staatsbürgerschaftsnachweis (vor 1955 Auszug aus dem Melderegister)
  • Heiratsurkunde der letzten Eheschließung (vor 1938 Trauschein)
  • Rechtskräftiges Scheidungsurteil (wenn die Ehe geschieden)
  • Sterbeurkunde oder Abschrift aus dem Sterbebuch (wenn Verwitwet)
  • Nachweis für einen akademischen Grad
Rose mit Text von Sokrates
   

Linie

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